Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter/innen bilden die Vereinsjugend des ASV.
Für die Angelegenheit der Vereinsjugend ist der Jugendvorstand zuständig, welcher alle 2 Jahre von der Jugendversammlung gewählt wird.